In den letzten Jahren wurden die gesetzlichen Anforderungen an den vorbeugenden Brandschutz bei Gebäuden erheblich verschärft und erweitert. Insbesondere bei Objekten im öffentlichen Bereich, die durch eine größere Anzahl von Personen genutzt werden, ist der Brandschutz deutlich in den Vordergrund gerückt und stellt eine der wesentlichen Planungsaufgaben bei der Realisierung von Baumaßnahmen dar.
Aber auch bei kleineren, vermeintlich „ungefährlichen“ Objekten ist der Brandschutz nicht zu vernachlässigen, denn er rettet Leben und schützt Sachwerte vor der Zerstörung durch Feuer und Rauch.
Und dies gilt nicht nur bei Neubauten, sondern ebenso bei allen Änderungen und Erweiterungen an Gebäuden. Insbesondere bei Bestandsgebäuden kann man sich nicht automatisch darauf verlassen, dass der Brandschutz noch den aktuellen Anforderungen entspricht.
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