IHR ERFAHRENER BRANDSCHUTZ- SACHVERSTÄNDIGER

In den letzten Jahren wurden die gesetzlichen Anforderungen an den vorbeugenden Brandschutz bei Gebäuden erheblich verschärft und erweitert. Insbesondere bei Objekten im öffentlichen Bereich, die durch eine größere Anzahl von Personen genutzt werden, ist der Brandschutz deutlich in den Vordergrund gerückt und stellt eine der wesentlichen Planungsaufgaben bei der Realisierung von Baumaßnahmen dar.
Aber auch bei kleineren, vermeintlich „ungefährlichen“ Objekten ist der Brandschutz nicht zu vernachlässigen, denn er rettet Leben und schützt Sachwerte vor der Zerstörung durch Feuer und Rauch.

Und dies gilt nicht nur bei Neubauten, sondern ebenso bei allen Änderungen und Erweiterungen an Gebäuden. Insbesondere bei Bestandsgebäuden kann man sich nicht automatisch darauf verlassen, dass der Brandschutz noch den aktuellen Anforderungen entspricht.
WIR SIND „FEUER + FLAMME“ FÜR DEN VORBEUGENDEN BRANDSCHUTZ BEI
- Gebäuden der Gebäudeklasse 1 – 5 nach BayBO Art. 2 (3)
- Sonderbauten nach BayBO Art. 2 (4)
- Wohn- und Nichtwohngebäude
- Öffentliche Gebäude
- Gewerbe- und Industriebauten
- Neu-, Um- und Erweiterungsbauten
- Sanierungen und Nutzungsänderungen
UNSERE LEISTUNGEN ALS BRANDSCHUTZ-SACHVERSTÄNDIGE
- Beratung bei allen Brandschutzproblemen
- Soll-/Ist-Vergleich Brandschutz bei Bestandsgebäuden
- Erstellen von Brandschutz-Konzepten
- Erstellen von Brandschutz-Nachweisen
- Feuerwehr- und Rettungswegpläne
- Brandschutzordnungen

WIR MACHEN IHR GEBÄUDE FEUERFEST! ALS BRANDSCHUTZ-SACHVERSTÄNDIGE HELFEN WIR BEI DER WAHL DER PASSENDEN VORBEUGENDEN BRANDSCHUTZMASSNAHMEN