In den letzten Jahren wurden die gesetzlichen Anforderungen an den vorbeugenden Brandschutz bei Gebäuden erheblich verschärft und erweitert. Insbesondere bei Objekten im öffentlichen Bereich, die durch eine größere Anzahl von Personen genutzt werden, ist der Brandschutz deutlich in den Vordergrund gerückt und stellt eine der wesentlichen Planungsaufgaben bei der Realisierung von Baumaßnahmen dar.
Aber auch bei kleineren, vermeintlich „ungefährlichen“ Objekten ist der Brandschutz nicht zu vernachlässigen, denn er rettet Leben und schützt Sachwerte vor der Zerstörung durch Feuer und Rauch.
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Gebäuden der Gebäudeklasse 1 – 5 nach BayBO Art. 2 (3)
Sonderbauten nach BayBO Art. 2 (4)
Wohn- und Nichtwohngebäude
Öffentliche Gebäude
Gewerbe- und Industriebauten
Neu-, Um- und Erweiterungsbauten
Sanierungen und Nutzungsänderungen
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Beratung bei allen Brandschutzproblemen
Soll-/Ist-Vergleich Brandschutz bei Bestandsgebäuden
Erstellen von Brandschutz-Konzepten
Erstellen von Brandschutz-Nachweisen
Feuerwehr- und Rettungswegpläne
Brandschutzordnungen